Der Bummel allgemein


Die Fasnachtsbummel finden an den drei der Fasnacht folgenden Sonntagen statt. Es ist Tradition, entweder mit oder (immer öfter) ohne Instrumente die nahe oder weitere Region aufzususchen und die drei schönsten Tage nochmals ausgiebig Revue passieren zu lassen. Viele Cliquen und Guggen bleiben auch in Basel um dann ab 16:00 Uhr mit grosser Begeisterung trommelnd, pfeifend oder musizierend auf die Gassen zu gehen.

Der Bummel auswärts (ausserhalb von Basel)


Bei den auswärtigen Fasnachtsbummeln müssen sich die Cliquen und Guggenmusiken an die polizeilichen Vorschriften in den von ihnen besuchten Ortschaften halten. Die Cliequen und Guggenmusiken sind eindringlich gebeten, sich vorgängig mit den örtlichen zuständigen Behörden (Stadtpolizei oder Gemeindeverwaltung) in Verbindung zu setzen, da das Musizieren oftmals nur an einem oder zwei Sonntagen oder gar nicht (z.B. Luzern) gestattet ist.

 

Während der Zeit der Gottesdienste ist das Trommeln, Pfeifen und Musizieren zu unterlassen (in der Regel bis 11:00 Uhr). Es bedarf in den meisten Fällen einer Bewilligung, die schriftlich beantragt werden muss. Die Zahl der Cliquen wird oft beschränkt oder Guggenmusiken werden nicht zugelassen (z.B. Zofingen und Solothurn).

Der Bummel in Basel


An den Bummelsonntagen darf im Zentrum (Gross- und Kleinbasel) von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr getrommelt, gepfiffen und musiziert werden.

Bei der Rückkehr der Cliquen nach Basel entstehen in der Stadt alljährlich Tram- und Verkehrsbehinderungen. Die Cliquen und Guggen sind gebeten, - vor allem am Aeschenplatz und auf der Verzweigung Bankenplatz - möglichst wenig Verkehrsstörungen zu verursachen. Die Polizei und insbesondere die BVB danken dafür.